Meist kommt die Notwendigkeit, einen Heimplatz zu suchen, unvorbereitet und ist mit Mühen, Sorgen und Unsicherheit verbunden. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Situation und stehen wir Ihnen bei der Finanzierung und der Klärung der Formalitäten mit Rat und Tat zur Seite.
Leistungsentgelt (PDF-Datei)
Wann zahlt die Pflegekasse?
Für vollstationäre Pflege sowie die Kurzzeitpflege besteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse (gemäß SGB XI). Leistungen, die von der Pflegekasse zu tragen sind, werden pauschal festgelegt. Die monatlichen Pauschalen richten sich nach der Pflegestufe, welche der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in seiner Begutachtung festgesetzt hat. Die Pflegestufe (0 bis 4) trifft eine Aussage über die Pflegebedürftigkeit des Menschen (PDF Datei).
Stationäre Pflege
Wer in einem Pflegeheim versorgt wird, erhält seit dem 1. Juli 1996 Leistungen der Pflegeversicherung. Für pflegebedingte Aufwendungen in der vollstationären Pflege (PDF-Datei) werden bis zu 1.825 Euro monatlich gezahlt.
Kurzzeitpflege
Kann häusliche Pflege zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt nicht geleistet werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für vier Wochen pro Jahr Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht auch, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist.
Altenheimplätze
Für Menschen, die nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind, jedoch nicht allein ohne Versorgung und Betreuung nicht leben können (Pflegestufe 0), besteht im Haus St. Elisabeth die Möglichkeit des sogenannten gepflegten Wohnens im Wohnheim "Pastor Weiß Haus".
Betreutes Wohnen
Bei dieser Wohnform (PDF-Datei) handelt es sich vorrangig um ein selbst finanziertes Mietverhältnis. Die Appartements unterschiedlicher Größe für Bewohner ohne Pflegestufe bzw. Pflegestufe 0 in unserem "Pastor Weiß Haus" zeichnen sich dadurch aus, dass sie speziell für ältere Menschen eingerichtet sind.
Neben der monatlichen Miete werden Betriebskosten in üblicher Weise erhoben. Für verschiedene Zusatzleistungen (z.B. Anbindung an die Notrufanlage, Hausmeisterdienste) berechnen wir eine Betreuungspauschale.