Das zweite Pflegestärkungsgesetz – Pflegegrade ersetzen Pflegestufen
Wir wollen alles daran setzen, das die pflegebedürftigen sich im St. Elisabeth wohlfühlen, und ihren Aufenthalt bei uns als angenehm empfinden, oder ihn sogar genießen. Denn Kurzzeitpflege kann auch eine Chance sein. Eine wichtige Neuerung der Reform ist die Berücksichtigung psychischer Faktoren, zum Beispiel auch Erkrankungsbilder wie bei einer Demenz. Bisher wurde hauptsächlich auf die körperliche Pflegebedürftigkeit eingegangen, um die Einteilung in eine Pflegestufe vorzunehmen. Viele Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten dadurch einen Nachteil. Das soll sich nun mit den Pflegegraden ändern.
Die Pflegegrade sind die neuen Einstufungskategorien der Pflegekassen für pflegebedürftige Menschen und ersetzen beziehungsweise ergänzen die bisherigen Pflegestufen. Pflegegrad 1-5 steht den Pflegestufen 0-3 gegenüber. Das Modell sieht dann wie folgt aus:
Pflegestufe | Pflegegrad |
bisher nicht vorhanden | 1 |
0 + 1 | 2 |
1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + 2 | 3 |
2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + 3 | 4 |
3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + 3 mit Härtefall | 5 |
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Ebene der Pflegebedürftigkeit. Sie ist für Menschen mit einem Minimum an Pflege- und Hilfsbedürftigkeit gedacht, die bisher nicht von der Pflegestufe 0 erfasst werden konnten, Durch das Pflegestärkungsgesetz II haben also mehr Menschen eine Chance auf eine Unterstützung durch die Pflegeversicherung.
Der Pflegegrad 2 ist analog zu Pflegestufe 0 und 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Anders als bei den Pflegestufen ist der benötigte Zeitaufwand um in Pflegegrad 2 eingestuft zu werden geringer. Allerdings wird genau zwischen einer Pflegebedürftigkeit mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz entschieden. Dementsprechend berechnet sich die finanzielle Leistung für den Pflegebedürftigen.
Dem Pflegegrad 3 entsprechen die Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meistens Demenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, beziehen jetzt höhere Leistungen.
Patienten, die Leistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine Verbesserung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Patienten, die zuvor der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprachen beziehungsweise unter die Definition „Härtefall“ fielen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird seit 2017 hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.